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Die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) setzt sich für die Interessen und Belange der Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten unter 25 Jahren ein.

Zu den Aufgaben der JAV gehören:

•    Anwendung geltender Gesetze, Verträge und Dienstvereinbarungen kontrollieren,
•    Maßnahmen beantragen, die den Jugendlichen und Auszubildenden dienen sowie
•    Anregungen von Jugendlichen und Auszubildenden entgegen zu nehmen und diese
•    an den Personalrat heranzutragen, und damit eine qualifizierte Ausbildung durchsetzen.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

 
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