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Tierschutz

Der Tierschutz ist grundgesetzlich geschützt und steht im Landkreis Vechta neben der Tierseuchenvorsorge und -bekämpfung im Vordergrund der täglichen Aufgabenerledigung des Veterinäramtes. Neben der Überprüfung und Beratung von Tierhaltungen aufgrund spezieller Tierschutzvorschriften bildet die Überprüfung des Tierschutzes auf Transporten einen Aufgabenschwerpunkt. Auch die Überprüfung des Tierschutzes bei der Haltung von Heimtieren wie Hunden und Katzen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Veterinäramtes.  


Daneben ist die Prüfung des Tierschutzes und die Erteilung von Erlaubnissen bei der Zucht von Tieren, beim Tierhandel sowie bei der gewerblichen Nutzung von Tieren Aufgabe des Veterinäramtes.
 

WICHTIGER HINWEIS: für die Abgabe von Fundtieren (Hunde, Katzen etc.) sind die Städte und Gemeinden zuständig. Bitte melden Sie Fundtiere dort, vielen Dank!

Ihre Ansprechpartner:

 
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