Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
Einbürgerungsverfahren im Landkreis Vechta
Für Ihre Antragstellung ist vorerst kein persönlicher Vorsprachetermin nötig. Reichen Sie bitte Ihren Antrag per Post vollständig mit allen notwendigen Nachweisen in Kopie ein. Die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages erfolgt chronologisch nach Eingang der Anträge aller Einbürgerungsbewerberinnen bzw. -bewerber.
Zur genauen Bearbeitungsdauer können aktuell aufgrund der gestiegenen Anzahl an Einbürgerungsanträgen - vor allem auch aufgrund der Gesetzesänderung – keine genauen Angaben gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit Ihres Antrages auch von der Zuarbeit extern beteiligter Sicherheitsbehörden abhängig ist.
Eine Online-Antragsstellung oder Antragsstellung per Mail ist derzeit leider noch nicht möglich.
Gebühren:
Einbürgerung | 255,00 EUR |
Miteinbürgerung | 51,00 EUR |
Ablehnung des Antrags | 191,25 EUR |
Rücknahme des Antrags | 63,75 EUR |
Einbürgerungsvoraussetzungen
Um eingebürgert zu werden müssen Sie folgende Vorraussetzungen erfüllen:
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens 5 Jahren
- unbefristeter Aufenthaltstitel oder Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Aufenthaltszwecke oder Staatsangehöriger der Schweiz bzw. eines EU-Staates und dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis nach den bestehenden Abkommen der Freizügigkeit besitzen
- Abgabe eines Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Ausreichende Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen
- Straffreiheit
Erläuterungen zu den Voraussetzungen finden Sie HIER.
Außerdem besteht jetzt für jede Ausländerin und jeden Ausländer die Möglichkeit, per „Quick-Check“ zu prüfen, ob man zum jetzigen Zeitpunkt die persönlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Mit dem Quick-Check des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen.
Bitte beachten Sie, dass über dieses System eine Terminbuchung für die Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises Vechta nicht möglich ist. Bitte wählen Sie keinen Ort aus.
Einbürgerung - Quick-Check
Kontakt
Sie haben Fragen, die durch die hier aufgeführten Informationen nicht beantwortet sind? Eine telefonische Beratung wird Ihnen dienstags zwischen 10:00 – 12:30 Uhr und donnerstags zwischen 14:30 – 17:00 Uhr angeboten.
Telefon: 04441 898 1697
Formulare
Rechtsgrundlage: Staatsangehörigkeitsgesetz vom 01.01.2000 in der derzeit gültigen Fassung
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Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten