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Leichenwesen

Friedhöfe

Mit der Bestattung soll Toten die letzte Ehre erwiesen werden.

Die Bestattung wird von religiösen und kulturellen Vorstellungen geprägt. Sie muss jedoch nicht nur diesen traditionellen Erwartungen entsprechen, sondern es muss auch sichergestellt werden, dass es durch den rasch einsetzenden Verfall des menschlichen Leichnams nicht zu Belastung von Mensch und Umwelt kommt und die Voraussetzungen für einen ungestörten Verwesungsprozess geschaffen werden.

Die Toten werden in unterschiedlichen Kulturkreisen der Erde, dem Wasser oder dem Feuer übergeben.

Es wird erwartet, dass der Leichnam in der Erde im Verlauf von einigen Jahren verwest und nur noch die Gebeine erkennbar zurückbleiben. Unter gewissen Bedingungen kommt es jedoch zu Störungen in der Verwesung, sodass es unter Umständen nicht möglich ist, die Grabstelle ohne Verletzung der Totenwürde neu zu belegen.

Umbettungen

Leichen (Erdbestattung) und Aschenreste in Urnen dürfen außer in den bundesrechtlich geregelten Fällen vor Ablauf der Mindestruhezeit nur mit Genehmigung des Gesundheitsamtes ausgegraben oder umgebettet werden. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte übersenden Sie einen formlosen Antrag mit Begründung.

Ihr Ansprechpartner:


Internationale Leichenpässe zur Überführung ins Ausland

Für die Überführung zur Beisetzung eines ausländischen Verstorbenen in sein Heimatland ist ein internationaler Leichenpass erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Hierfür sind ein  ausgefüllter Antrag (den Online-Vordruck finden Sie unten unter „Anträge und Informationen“, die Sterbeurkunde und der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung vorzulegen. Bei einem nicht natürlichen Tod muss zusätzlich die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen. Der Leichenpass wird auf Antrag der Angehörigen oder des von ihnen mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen ausgestellt.

Ihre Ansprechpartnerin:

 
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