Förderung und Beratung von Jugendverbänden
Zahlreiche Jugendverbände und Jugendgruppen kümmern sich um die Belange und Interessen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dieses Engagement wird vom Landkreis Vechta gefördert – in Form von finanziellen Zuschüssen. Sogar Schulen können von dieser Förderung profitieren. Möchten auch Sie mit Ihrer Jugendgruppe gefördert werden?
Die folgenden Aktivitäten können vom Landkreis Vechta gefördert werden:
- Fahrten und Lageraufenthalte
- Jugendbegegnungen mit dem Ausland
- Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung von Gruppenleitern nach Rahmenplan
- Bildungsveranstaltungen im Rahmen der Jugendpflege
- Aufenthalte im Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer
- Einrichtung und Renovierung von Jugendheimen und Gruppenräumen
- Besuch von Theaterveranstaltungen
Für Schulen nach § 1 Nieders. Schulgesetz aus dem Landkreis Vechta
- Fahrten und Lageraufenthalte
- Jugendbegegnungen mit dem Ausland
- Aufenthalte im Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer
Die Höhe der jeweiligen Unterstützung und die rechtlichen Voraussetzungen entnehmen Sie den Richtlinien für die Förderung der Jugendpflege. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden.
Schulen und Vereine, die einen Aufenthalt im "Dümmerheim" planen, wenden sich für Informationen zu Förderungsmöglichkeiten bitte direkt an die Mitarbeitenden des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau MixJugendamt
|
Kontakt
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten