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Märkte, Messen und Ausstellungen

Die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen sowie von Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten bedarf jeweils der Festsetzung durch die zuständige Behörde. Es ist grundsätzlich für jeden Fall der Durchführung einer solchen Veranstaltung eine Festsetzung nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz (Standort) erforderlich. Märkte können auf Antrag auch für einen längeren Zeitraum und auf Dauer festgesetzt werden.

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