Märkte, Messen und Ausstellungen
Die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen sowie von Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten bedarf jeweils der Festsetzung durch die zuständige Behörde. Es ist grundsätzlich für jeden Fall der Durchführung einer solchen Veranstaltung eine Festsetzung nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz (Standort) erforderlich. Märkte können auf Antrag auch für einen längeren Zeitraum und auf Dauer festgesetzt werden.
Ihre Ansprechpartner
Frau SiemerAmt für Ordnung und Straßenverkehr
|
Herr WichmannAmt für Ordnung und Straßenverkehr
|
Kontakt
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten