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Hör- und Sprachheilberatung

Fachberatungen für Sprache, Hören und Sehen

Das Land Niedersachsen bietet für Kinder und Jugendliche mit Störungen des Sehens, Hörens und der Sprache eine Beratung an.

Die Hör- und Sprachheilberatung ist eine gemeinsame Leistung des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie mit dem örtlichen Gesundheitsamt.

Um die Aufgaben regional wahrnehmen zu können, führen Fachberater/innen für Menschen mit Seh-, Hör-und Sprachstörungen des Landessozialamtes Niedersachsens in regelmäßigen Abständen Sprechtage im Gesundheitsamt Vechta durch.

Sprechtage

Die Sprechtage finden in regelmäßigen Abständen im Gesundheitsamt des Landkreises Vechta statt. Es ist dafür keine ärztliche Verordnung oder Überweisung notwendig. Die Anmeldung kann telefonisch oder persönlich im Gesundheitsamt erfolgen. Dabei werden vorab einige Angaben erhoben und wichtige Informationen gegeben. Die Eltern erhalten zu gegebener Zeit eine schriftliche Einladung zum Sprechtag.

Beratungsangebot

  • die Diagnostik und Beratung
  • die Befürwortung der Frühförderung für Kinder mit Hörstörungen
  • die Maßnahmenprüfung der teilstationären und stationären Sprachheilbehandlung
  • die Empfehlung der Frühförderung für Kinder mit hochgradiger Sehbehinderung/Blindheit
  • die Empfehlung und Koordination ergänzender Diagnostik sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder mit hochgradiger Sehbehinderung oder Blindheit
  • Koordination mit Ämtern, Ärzten, Förder- und Therapieinstitutionen, Kassen, Kindergärten, Schulen, Verbänden

Kosten

Die Beratungen und Überprüfungen sind kostenlos. Fahrtkosten können nicht übernommen werden

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Entwicklungsdiagnostik und Begutachtungen

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Eine ausführlicheren Überblick und wichtige Hinweise zum Verfahren bietet unser Flyer:

 
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