Mit dem Projekt „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist es möglich, Außerbetriebsetzungen, Anschriftsänderungen und Standard-Zulassungsvorgänge selbst vorzunehmen oder online zu beantragen. Der Gang zur Zulassungsstelle ist damit für diese Verfahren nicht nötig.
Rechtlich sind hier umfangreiche Änderungen im Zulassungsrecht vorgenommen worden.
Technisch wurden dazu bundesweit Online-Portale bei den Kfz-Zulassungsbehörden eingerichtet (i-Kfz-Portale) und dadurch Zugänge zu den Verfahren der Fahrzeugzulassung über die informationstechnischen Einrichtungen der Kommunen eröffnet. Das i-Kfz-Projekt wurde weiterentwickelt und stufenweise umgesetzt. Die internetbasierte Außerbetriebsetzung (Stufe 1) und die internetbasierte Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk (Stufe2) sind seit 01.01.2015 bzw. 01.10.2017 bereits in Betrieb. Seit dem 01.10.2019 wurde i-Kfz erheblich erweitert (Stufe 3). Im nächsten Schritt (Stufe 4) ist die Ausweitung auf juristische Personen vorgesehen.
Vollautomatisiert sind folgende Leistungen:
- Umschreibung eines zugelassenen Kfz (unter Fortführung des Kennzeichens)
- Außerbetriebsetzung eines Kfz für Zulassungen, die nach dem 01.01.2015 erteilt worden sind (zu erkennen am grünen Codefeld auf der Rückseite des Fahrzeugscheines (ZB I) sowie codierter Siegel (QR-Code) auf dem Kennzeichen)
- Adressänderung des Kfz-Halters
Teilautomatisiert sind folgende Leistungen:
- Antrag auf Neuzulassung eines Kfz
- Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
- Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Kfz mit Kennzeichenwechsel
Vollautomatisiert bedeutet, dass der elektronische Bescheid sofort im i-Kfz-Portal zum Abruf bereitgestellt wird und die Zulassung sofort wirksam ist (,„sofortiges Losfahren“).
Teilautomatisiert bedeutet, dass die erfolgreiche Zulassung im i-Kfz-Portal dem Antragsteller erst noch mit Bescheid durch die Behörde bekanntgegeben werden muss. Die noch fehlenden Unterlagen (Zulassungsbescheinigung I und II, Siegel und HU-Plakette) werden mit dem Bescheid zugeschickt.
Diese Leistungen können derzeit nur natürliche Personen nutzen. Die Ausweitung auch auf juristische Personen soll in Stufe 4 erfolgen.
Für die Beschaffung der Kennzeichen und deren Anbringung sind Sie selbst als Halter verantwortlich. Diese müssen den Vorschriften der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) bezüglich der Ausgestaltung, der Einhaltung der DIN-Norm sowie den Abmessungen und der Schriftart (DIN 74069, § 10 FZV sowie der Anlagen 2-4 a FZV) entsprechen.
Die für Sie bei der teilautomatisierten i-Kfz-Zulassung zutreffende Kennzeichenart wird Ihnen außerdem innerhalb weniger Tage zusammen mit dem Bescheid und den noch fehlenden Unterlagen mitgeteilt.
Die Verwendung der Zulassungssiegel und der HU-Plakette auf einem nicht den Vorgaben entsprechenden Kennzeichenschild kann zur Einleitung eines Betriebsuntersagungsverfahrens, zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen und zur behördlichen Außerbetriebsetzung des Kraftfahrzeuges führen kann.