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BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

Eine Ausbildungsförderung von Schülerinnen und Schülern in einer schulischen Ausbildung  kann beim  Landkreis Vechta beantragt werden. Alle nachfolgenden Informationen beziehen sich nur auf diesen Personenkreis. Studenten wenden sich bitte an das für sie zuständige Studentenwerk am Standort Ihrer Universität, Höheren Fachschule oder Akademie.

Schülerinnen und Schüler mit Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung haben keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen. Sie können einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beim zuständigen Arbeitsamt stellen.

Förderungsfähige Ausbildungen

  1. Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10, sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  2. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
  3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
  4. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
  5. Höheren Fachschulen und Akademien,
  6. Hochschulen.


Für den Besuch einer in Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätte wird Ausbildungsförderung nur unter der Voraussetzung geleistet, dass der/die Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und

 

  1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechend zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist (die Fahrtzeit liegt über 2 Stunden für Hin - und Rückweg)
  2. einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war
  3. einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.

 

Höchstsatz der Ausbildungsförderung
Hinweis: Die Höhe der Ausbildungsförderung bemisst sich nach dem aktuellen Einkommen und Vermögen des/der  Auszubildenden, sowie Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern (jeweils aus dem vorletzten Kalenderjahr; Ausnahme elternunabhängige Förderung).

 

Ausbildungsstätte

Bei den Eltern wohnend

Nicht bei den Eltern wohnend

1. Berufsfachschulen, Fach- und Oberschulen (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), Weiterführende allgemeinbildende Schulen
Beispiel: Gymnasium, Berufl. Gymnasium, 1j.BFS Wirtschaft (höhere Handelsschule) oder 2j. für Hauptschulabsolventen, 1j. BFS Hauswirtschaft und Pflege (bzw. 2j. für Hauptschulabsolventen), Berufsvorbereitungsjahr, Berufseinstiegsklasse, FOS ohne Berufsausbildung (Ausnahme Klasse 11 nicht bei den Eltern wohnend!)
 
keine Förderung632 €
2. Zumindest zweijährige Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Bil-dungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (ohne abgeschlossene Berufsausbildung)
Beispiel: Sozialassistenz, Pflegeassistenz, Heilerziehungspflege, Gestaltungstechnischer Assistent, Logopädie, Ergotherapie, Pharmazeutisch-technischer-Assistent, Medizinisch-technischer-Assistent
 
262 €632 €
3. Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbau¬schulen, Fachoberschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung)
Beispiel: Fachoberschule Klasse 12 nach Abschluss einer Berufsausbildung wie FOS Kl. 12 Wirtschaft oder Technik
 
474 €736 €
4. Abendgymnasien, Berufsoberschulen, Kollegs, Fachschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung)
Beispiel: Fachschule mit abgeschlossener Berufsausbildung Sozialpädagogik oder Heilpädagogik, Fachschule Agrarwirtschaft, Mechatronik oder Maschinentechnik
Achtung: Wahlrecht sog. Meister-BAföG (783,00 €/Monat) und BAföG
 
480 €781 €

Antragsstellung
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Antrag auf Ausbildungsförderung mindestens 3 Monate vor Ausbildungsbeginn / neuen Ausbildungsabschnitt gestellt werden.
Zu beachten ist, dass Ausbildungsförderung vom Beginn des Monats an geleistet wird, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.

Ihr Ansprechpartnerin (Buchstaben A-L und X-Z)

Ihr Ansprechpartnerin (Buchstaben M-W)

 
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