Wichtige Info:
Alle Schülerinnen und Schüler mit einem Beförderungsanspruch erhalten zum Schuljahresbeginn über den Landkreis entweder eine Fahrkarte (ab Klasse 1) oder das Deutschlandticket (ab Klasse 5). Mit dem Deutschlandticket können Schülerinnen und Schüler ihre Fahrkarte damit nicht nur für den Schulweg, sondern deutschlandweit in Bussen und Bahnen nutzen.
In den ersten 2–3 Wochen ab Schulbeginn, kann das Schreiben mit der Genehmigung der Fahrkarte zur Vorlage in Bus und Bahn genutzt werden. Bitte zusätzlich beachten: Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen müssen jedes Jahr einen neuen Antrag für die Schülerbeförderung stellen. Gleiches gilt für Gymnasiasten ab der 11. Klasse.
aktueller Antrag auf Schülerbeförderung - für Fahrkarte und Deutschlandticket
Schülerbeförderung
Für die Organisation der Schülerbeförderung und die Fahrtkostenerstattung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Seite.
Im Rahmen der Schülerbeförderung arbeitet die Kreisverwaltung eng mit den Verkehrsunternehmen im Landkreis Vechta zusammen. Dadurch ist es möglich auf wechselnde Beförderungsansprüche zu reagieren. Zugleich kann auch diese Weise als Schnittstelle zwischen Schulen und Verkehrsunternehmen ein Beitrag zur Schulwegsicherheit geleistet werden.
Kontaktdaten:
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen zur Schülerbeförderung? Dann schicken Sie eine Mail an schuelerbefoerderung(at)landkreis-vechta.de
Ihre Ansprechpartner:
Herr EsenReferat für Wirtschaftsförderung, Mobilität und Tourismus
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Frau GaasReferat für Wirtschaftsförderung, Mobilität und Tourismus
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Kontakt
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten