/bilder/kopfbilder/kopf_ordnung_und_verkehr.jpg

Wichtige Info:

Alle Schülerinnen und Schüler mit einem Beförderungsanspruch erhalten zum Schuljahresbeginn über den Landkreis entweder eine Fahrkarte (ab Klasse 1) oder das Deutschlandticket (ab Klasse 5). Mit dem Deutschlandticket können Schülerinnen und Schüler ihre Fahrkarte damit nicht nur für den Schulweg, sondern deutschlandweit in Bussen und Bahnen nutzen.

Anträge für das kommende Schuljahr können ab dem 09. Juni 2025 gestellt werden. Alle Anträge, die vor diesem Datum eingehen, können nicht bearbeitet werden.Bitte zusätzlich beachten: Vollzeitschülerinnen und Schüler der Berufsschulen müssen jedes Jahr einen neuen Antrag für die Schülerbeförderung stellen. Gleiches gilt für Gymnasiasten ab der 11. Klasse.

aktueller Antrag auf Schülerbeförderung - für Fahrkarte und Deutschlandticket 


Schülerbeförderung

Für die Organisation der Schülerbeförderung und die Fahrtkostenerstattung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Seite.

Im Rahmen der Schülerbeförderung arbeitet die Kreisverwaltung eng mit den Verkehrsunternehmen im Landkreis Vechta zusammen. Dadurch ist es möglich auf wechselnde Beförderungsansprüche zu reagieren. Zugleich kann auch diese Weise als Schnittstelle zwischen Schulen und Verkehrsunternehmen ein Beitrag zur Schulwegsicherheit geleistet werden.

Häufig gestellte Fragen zur Schülerbeförderung und zum Deutschlandticket

Kontaktdaten:

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen zur Schülerbeförderung? Dann schicken Sie eine Mail an schuelerbefoerderung(at)landkreis-vechta.de   


Ihre Ansprechpartner:

Unser Bürgerservice bietet weitere Auskünfte:

 
Facebook Instagram