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Verpflichtungserklärung

Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten eine Person, die für die Einreise ein Visum benötigt, zu Besuch einladen und für den Lebensunterhalt und alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines auch längerfristigen Aufenthaltes anfallen können, bürgen?

Wenn die betreffende Person der deutschen Auslandsvertretung nicht nachweisen kann, dass der Aufenthalt in Deutschland ausreichend finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz), verlangt die Auslandsvertretung eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Mit dieser verpflichten Sie sich, die betreffende Person unterzubringen, deren Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.

Zusammengefasst: Sie verpflichten sich, für alle eventuell der öffentlichen Hand entstehenden Kosten aufzukommen.

Wichtig ist, dass Sie als Gastgeber persönlich im Bürgerservice vorstellig werden.

Bei Fragen zur Verpflichtungserklärung melden Sie sich bitte telefonisch beim Bürgerservice unter Telefonnummer 04441/898-4444.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragsstellung vorzulegen:
1. Personalausweis / Pass des Gastgebers
2. aktuelle Familienmelde-/ Haushaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt – nicht älter als 6 Monate
3. Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum (Grundsteuer-/ Abgabenbescheid
4. Kopie vom Reisepass der Gäste
5. die Gebühr für die Verpflichtungserklärung in Höhe von 29,00 €
6. zur Bonitätsprüfung:
•    letzten Gehalts-/ Verdienstabrechnungen (Original) der letzten drei Monate
•    oder: Vorlage einer Bankbürgschaft in Höhe von 2.500 EUR (pro eingeladener Person)
•    bei Selbstständigen: Steuerbescheid; Bescheinigung des Steuerberaters zur Gewinnermittlung sowie Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Formulare

 
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