Zentrale Bußgeldstelle
Der Landkreis Vechta verfügt über eine zentrale Bußgeldstelle und ist zuständig für sämtliche im Kreisgebiet festgestellter Verkehrsverstöße und alle sonstigen Ordnungswidrigkeiten, sofern die Zuständigkeitsverordnung keine andere Behörde als zuständig bestimmt.
Zweck ist nicht eine bestimmte Tat zu ahnden, sondern eine gesetzeskonforme Ordnung mit dem Ziel einer Gleichbehandlung durchzusetzen. Die Anzeigen werden der Bußgeldstelle von der Polizei, Mitarbeitern des LK Vechta und auch von Privatpersonen zugeführt
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt in Absprache mit der Polizei an Unfallschwerpunkten, an Schulen und Kindergärten sowie an Orten mit Gefahrenpotential. Durch die Verkehrsüberwachung sollen Unfälle verhütet und Unfallfolgen gemindert werden.
Sonstige Ordnungswidrigkeiten
Dieser Bereich umfasst alles, was nicht als Verkehrsordnungswidrigkeit bearbeitet wird. Illegale Abfallentsorgung, Baurecht, Lebensmittel-und Veterinärrecht, Gefahrguttransporte, Verstöße gegen die Schulpflicht, Güterkraftverkehr und Jugendschutz sind nur einige der zahlreichen Rechtsgebiete, die hier zu bearbeiten sind.
Online-Anhörung
Sie können den von der Bußgeldstelle des Landkreises Vechta verschickten Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen auch online beantworten. Unter https://owi.kdo.de/vec können Sie sich mit der im Schreiben der Bußgeldstelle abgedruckten Kennung und Passwort anmelden. Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie sich zum Tatvorwurf äußern.
Sofern Sie die Online-Anhörung nutzen brauchen Sie den per Post zugeschickten Anhörungsbogens nicht mehr an den Landkreis zurückschicken.
Ihr Ansprechpartner:
Herr FischerRechtsamt
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Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
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