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Kreistag und Ausschüsse

Der Kreistag

Der Kreistag ist das von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte oberste Organ der kommunalen Willensbildung. Er setzt sich aus 50 Kreistagsabgeordneten und dem Landrat zusammen.
Vorsitzender des Kreistages ist Walter Goda.



Seine Aufgaben umfassen unter anderem Beratungen und Beschlüsse zu folgenden Themen:

  • Wasserwirtschaft und Abfallbeseitigung
  • Soziale Einrichtungen sowie gesundheitliche Maßnahmen
  • Kulturelle Projekte
  • Maßnahmen der Landschaftsgestaltung sowie Natur- und Umweltschutz
  • Finanzen

Wenn Sie wissen möchten, wer die Kreistagsmitglieder sind, woher sie kommen, welcher Partei sie angehören, in welchen Ausschüssen sie vertreten sind und was sie in welchen öffentlichen Sitzungen beschlossen haben, dann schlagen Sie bitte im Kreistagsinformationssystem (KIS) nach. Dort finden Sie auch alle Sitzungstermine.


Ausschüsse

Unterstützt wird der Kreistag in seiner Arbeit vom Kreisausschuss und von den einzelnen Fachausschüssen, die überwiegend aus Kreistagsmitgliedern gebildet werden. Dort werden die jeweiligen Themen intensiv beraten und Beschlussvorlagen vorbereitet
 

Der Kreisausschuss

Der Kreisausschuss ist neben dem Kreistag ein selbstständiges Organ. Hier werden Kreistagsentscheidungen vorbereitet, hier wird abschließend über einen festgelegten Aufgabenkreis entschieden. Vorsitzender des Kreisausschusses ist immer der Landrat.
 

Die Fachausschüsse des Kreistages

  • Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschuss
    Vorsitzender: Thomas gr. Schlarmann
  • Bau-, Struktur- und Umweltausschuss
    Vorsitzender: Thomas Hoping
  • Ausschuss für Schule, Beruf und Kultur
    Vorsitzender: Matthias Windhaus
  • Jugendhilfeausschuss
    Vorsitzender: Robert Blömer
  • Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen
    Vorsitzender: Franz-Josef Theilen
  • Betriebsausschuss Eigenbetrieb Breitband
    Vorsitzender: Landrat Tobias Gerdesmeyer

Wichtige Grundlagen für die Arbeit des Kreistages, des Kreisausschusses und der Fachausschüsse sind die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung.

 
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