/user_upload/kopf_soziales_und_gesundheit.jpg

Kindertagesbetreuung

Als „Kindertagesbetreuung“ wird die öffentlich organisierte und finanzierte Form der Kinderbetreuung bezeichnet. Kindertagesbetreuung umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Sie soll insbesondere die Kinder in ihrer Persönlichkeit stärken, sie in sozialverantwortliches Handeln einführen und ihnen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die eine eigenständige Lebensbewältigung im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten des einzelnen Kindes fördern.

Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind

  • die Betreuung in Kindertageseinrichtungen
  • die Betreuung in Kindertagespflege

Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche, betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an. Zu nennen sind hier Krippen, Kindergärten und Horte.

Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden von einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

 
Facebook Instagram