Überschwemmungsgebiete
Um bereits vorbeugend Hochwasserschutz zu betreiben und entsprechende Schäden durch eventuelle Hochwasser im Vorfeld zu verhindern bzw. gering zu halten, können Gewässer bzw. Gewässerabschnitte als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Bei den entsprechenden Berechnungen hinsichtlich möglicher Ausuferungen wird ein so genanntes "hundertjähriges Hochwasserereignis" zu Grunde gelegt. Ähnlich wie bei Wasserschutzgebieten bedeutet eine Festsetzung als Überschwemmungsgebiet für die betroffenen Eigentümer von Flächen, dass sie in der Nutzung ihrer Flächen eingeschränkt werden und viele Vorhaben genehmigungspflichtig bzw. verboten sind.
Sind Sie möglicherweise Eigentümer von wassernahen Flächen? Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne persönlich über die Auflagen und Vorgaben.
Ihr Ansprechpartner:
Für die im Landkreis Vechta gelegenen Gewässer(-abschnitte) der Hunte, der Vördener Aue, der Flöte, der Roten Riede, des Dinklager Mühlenbaches under der Lager Hase wurden durch den Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz bzw. den Landkreis Vechta bereits Überschwemmungsgebiete festgesetzt.
Folgende Gebiete sind "aktuell" als Überschwemmungsgebiete festgesetzt beziehungsweise vorläufig gesichert:
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