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Privates Bauen

Um den Traum vom eigenen Haus und Garten wahr werden zu lassen, sind neben zahlreichen anderen Dingen auch die Vorschriften des öffentlichen Baurechts zu beachten. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das Bauplanungsrecht (oft auch als Städtebaurecht bezeichnet) und das Bauordnungsrecht.

Das Bauplanungsrecht schafft die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und Nutzung einzelner Grundstücke. Es bestimmt, ob, was und wie viel gebaut und werden darf und welche Nutzungen zulässig sind. Der Bund hat hierzu unter anderem das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung erlassen.

Das Bauordnungsrecht regelt für das einzelne Bauvorhaben, wie gebaut werden darf. In Niedersachsen gilt die Niedersächsische Bauordnung. Sie trifft zum Beispiel Regelungen zum Grenzabstand und zum Brandschutz, aber auch zu bauaufsichtsbehördlichen Maßnahmen bei Verstößen gegen das öffentliche Baurecht.

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