Abfall
Auch wenn inzwischen der Bereich Abfall größtenteils in privater Hand - nämlich bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH (AWV) - liegt, ist die Abfallbeseitigung eine öffentliche Aufgabe. Die Beseitigung und Verhinderung von "Müllkippen", insbesondere in freier Natur, ist das Anliegen des Bereiches Abfallwirtschaft. Hierzu zählen auch ehemalige Müllagerungen, sogenannte Altablagerungen. Da der Abfall durch die Zersetzungsprozesse Auswirkungen auf die Natur hat, stellt die Aufgabenerfüllung im Bereich Abfallwirtschaft einen wichtigen Beitrag für den Naturschutz dar.
Ihr Ansprechpartner:
Frau TanklageAmt für Umwelt und Tiefbau
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Herr BerteauAmt für Umwelt und Tiefbau
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Altlastenkataster
Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (z.B. ehemalige Deponien).
Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (z.B. ehemalige Tankstellen).
Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Nicht von jeder im Altlastenkataster erfassten Fläche geht eine Gefahr aus. So stellt beispielsweise eine Auffüllung mit sauberem Bodenaushub zwar eine Altablagerung aber keine Altlast dar. Altablagerungen und Altstandorte können den Wert und die Nutzbarkeit von Grundstücken beeinflussen. Beispielsweise kann es bei Baumaßnahmen zu erheblichen Mehrkosten für die Entsorgung von Aushubmaterial kommen. Doch Altablagerungen und Altstandorte müssen kein Hinderungsgrund für Ihr Vorhaben sein. Eine frühzeitige Berücksichtigung der "Altlastenproblematik", schon in der ersten Planungsphase, ermöglicht in den meisten Fällen eine Realisierung Ihrer Pläne.
Eine schriftliche Auskunft aus dem Kataster der Altablagerungen und Altstandorte bietet hilfreiche Informationen
- zur Einschätzung des Grundstückswertes
- vor Grundstücksaktivitäten (z.B. Kauf, Verkauf, Pacht, Erbbaupacht) oder
- im Vorfeld von Genehmigungsverfahren
Ihr Ansprechpartner:
Frau PetersAmt für Umwelt und Tiefbau
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Kontakt
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
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