Einheitlicher Ansprechpartner
Die Europäische Union wächst weiter zusammen – auch im Dienstleistungssektor und im grenzüberschreitenden Handel. Um bürokratische Hürden bei der Aufnahme von Dienstleistungen und Handel über die Grenzen hinweg abzubauen, wurde der Einheitliche Ansprechpartner eingeführt.
Der Einheitliche Ansprechpartner hilft bei:
- Formalitäten für die Aufnahme von Dienstleistungstätigkeiten
- Verfahren zur Erleichterung des Handels oder der Dienstleistungstätigkeit
- Bereitstellung von Informationen zur rechtmäßigen Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit
- Bereitstellung von Grundlagendokumenten, Positionspapieren, Arbeitshilfen
Beim Landkreis Vechta sind die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Bereich der Wirtschaftsförderung angesiedelt worden.
Ein Angebot für Aus- und Inländer
Die Beratung und Abwicklung über den Einheitlichen Ansprechpartner stellt ein zusätzliches Angebot dar. Sie können frei entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie die Hilfe in Anspruch nehmen wollen.
Und: Die neuen Regelungen gelten nicht nur für ausländische Dienstleister aus dem EU-Raum. Sie können selbstverständlich auch von Inländern in Anspruch genommen werden.
Ihr Einheitlicher Ansprechpartner in der Wirtschaftsförderung ist:
Herr KathmannAmt für Bauordnung, Planung und Immissionsschutz
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Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
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