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Ausländerwesen

Aufenthalt im Landkreis Vechta

Gäste aus dem Ausland sind im Landkreis Vechta herzlich willkommen. Für einen Aufenthalt benötigen Sie - wie in allen anderen Staaten auch – die Genehmigung der Ausländerbehörde, den Aufenthaltstitel.

Für die Bearbeitung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Förmlicher Antrag (beim Landkreis erhältlich)
  • Pass oder Identitätskarte

Besuch mit Visum – das gilt es zu beachten

Kommen Sie zu Besuchszwecken aus einem Land, für das Visumspflicht besteht, benötigen Sie eine Referenz Ihres deutschen Gastgebers. Gastgeber können Verwandte, Bekannte oder Geschäftspartner sein.
Die Referenz besteht darin, dass der Gastgeber sich gegenüber der Ausländerbehörde durch schriftliche Erklärung verpflichtet, folgende Kosten zu tragen, die während des Aufenthaltes in Deutschland entstehen können:

  • Kosten des Lebensunterhaltes
  • Versorgung mit Wohnraum
  • Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit
  • Erstattung evtl. in Anspruch genommener öffentlicher Mittel, evtl. Kosten der Ausreise

Die Verpflichtungserklärung ist Voraussetzung für die Erteilung des Visums im Ausland.
 

Einbürgerung

Hier erfahren Sie alles über das Einbürgerungsverfahren im Landkreis Vechta.

 

Ihr Ansprechpartner:

Unser Bürgerservice bietet weitere Auskünfte

 
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