Schwarzarbeitsbekämpfung
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist auch im Landkreis Vechta von stetig zunehmender Bedeutung. Durch die Schwarzarbeit entsteht ein Schaden in Milliardenhöhe. Um effektiv dagegen vorzugehen und den hohen finanziellen Verlust einzuschränken sind Polizei, Landkreis und Zoll auf Ihre Hilfe angewiesen.
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist die Palette der Verstöße weit gefächert.
Für den überwiegenden Teil der gesetzlich normierten Verfolgungsaufgaben liegt die Zuständigkeit bei den Behörden der Zollverwaltung. Dies ist für den Bereich des Landkreises Vechta das Hauptzollamt in Osnabrück, Piesberger Straße 59, 49090 Osnabrück, Tel. 0541-2009-100.
Der Landkreis Vechta ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständig für die Verfolgung von Verstößen in folgenden Bereichen:
- Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn eines selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 Gewerbeordnung)
- Verpflichtung zum Erwerb der erforderlichen Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung)
- Selbständiger Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau SiemerAmt für Ordnung und Straßenverkehr
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Bekämpfung des Extremismus
Der Landkreis Vechta engagiert sich gegen jede Form von Extremismus. Kernaufgabe ist hierbei eine umfassende Information über die Gefahren und heutigen Formen von Extremismus. Der Landkreis bietet insbesondere auch Schülern ein umfangreiches Informationsangebot, u.a. Schulungen, Seminare etc. an.
Dazu arbeitet der Landkreis mit anderen Behörden, Schulen und Vereinen, die sich gegen Extremismus engagieren, zusammen.
Ihr Ansprechpartner:
Herr WichmannAmt für Ordnung und Straßenverkehr
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Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten