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Natura 2000

Mit dem Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), des Rates vom 21. Mai 1992 zur "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" im Juni 1992 ist erstmals ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz in der Europäischen Union geschaffen worden.

Das Schutzgebietssystem Natura 2000 der EU ist in Deutschland zusätzlich mit der Umsetzung in nationales Recht im April 1998 rechtsverbindlich geworden und schließt die Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) des Rates vom 2. April 1979 zur "Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" mit ein.

Ziel von Natura 2000 ist der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union, zusammen mit den artenschutzrechtlichen Bestimmungen beider Richtlinien. Darunter wird sowohl die Bewahrung als auch die Wiederherstellung eines "günstigen Erhaltungszustands der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" (FFH-Richtlinie) verstanden. In der Vogelschutzrichtlinie wird zudem die Wiederherstellung und Neuschaffung von Lebensstätten gefordert.

Folgende Gebiete im Landkreis Vechta wurden auf der Grundlage europäischem Rechts als
FFH- und Vogelschutzgebiete in die Gebietskulisse Natura 2000 übernommen:

•    FFH-Gebiet Wald bei Burg Dinklage mit einer Größe von  ca. 118 ha
•    FFH-Gebiet Dammer Berge mit einer Größe von  ca. 772 ha
•    FFH-Gebiet Bäken der Endeler und Holzhauser Heide mit einer Größe von  ca. 348 ha
•    FFH-Gebiet Herrenholz mit einer Größe von ca. 280 ha
•    FFH-Gebiet Goldenstedter Moor mit einer Größe von ca. 644 ha
•    FFH-Gebiet Dümmer mit einer Größe von ca. 191 ha
•    Vogelschutzgebiet  Dümmer mit einer Größe von ca. 993 ha

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