/user_upload/kopf_bauen_und_umwelt.jpg

Digitaler Bauantrag

Seit dem 01.01.2024 sind nach dem Willen des Gesetzgebers Bauanträge in elektronischer Form einzureichen. Der Landkreis Vechta hat zu diesem Zeitpunkt eine Möglichkeit der digitalen Einreichung geschaffen. Damit steht den Antragstellenden eine nutzerfreundliche Online-Dienstleistung zur Verfügung, die zu einer spürbaren Erleichterung führen wird – für alle Beteiligten. Durch den digitalen Bauantrag kann das Verfahren beschleunigt werden. Die weiteren Vorteile sind vielfältig: Transport- und Liegezeiten fallen weg, es ist ein Einreichen digitaler Pläne ohne Druck- und Portokosten sowie ein kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen möglich. Das Verfahren bietet einfache Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Verfahrensbeteiligten an, ist zu jeder Zeit transparent und spiegelt immer den aktuellen Sachstand wider.

Um die Vorteile des digitalen Verfahrens in Anspruch nehmen zu können, müssen kleinere Hürden übersprungen werden. Sie benötigen einen Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse. Zu Beginn des Verfahrens ist zudem eine Authentifizierung über das Nutzerkonto des Bundes (BundID) erforderlich.

Nach dem Eingang Ihres Antrages erhalten Sie Zugang zu einem geschützten Projektraum. Ihre miteingereichten Bauvorlagen befinden sich dann bereits dort. Diese Unterlagen bedürfen keiner Unterschrift der erklärenden Person.

Wichtiger Hinweis für Entwurfsverfassenden: Die Anforderungen an elektronische Dokumente sowie die textliche Beschreibung der Dateien sind zwingend einzuhalten (Anlage 1 und Anhang zur NBauVorlVO und NBauO). Eine nicht ordnungsgemäße Betitelung von Dateien führt zu einer unnötigen Verzögerung des weiteren Verfahrens.Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems.

Die Möglichkeit der digitalen Antragstellung besteht für die nachstehend genannten Verfahren (siehe auch § 3a Abs. 1 NBauO):

  • Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung
  • Bauvoranfragen (§ 73 Abs. 1)
  • Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung
  • Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme
  • Anträge auf Zulassung einer Abweichung (§ 66 Abs. 2 Satz 1),
  • Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung (§ 66 Abs. 6),
  • Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage
  • Anträge auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen
  • Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids 
  • Anträge auf Erteilung einer Typengenehmigung

Hier gelangen Sie zum Antragsassistenten: Digitale Anträge

 


Ihre Ansprechpartnerin:

 
Facebook Instagram