Kreistagswahl
Das Hauptorgan des Landkreises Vechta ist der Kreistag. Der Kreistag besteht aus dem Landrat und den von den Wahlberechtigten im Landkreis gewählten Abgeordneten. Zurzeit gibt es 50 Kreistagsabgeordnete.
Die CDU hat im Landkreis Vechta mit insgesamt 54,95 % die absolute Mehrheit.
Dauer der Wahlperiode
Die Wahlperiode des Kreistags beträgt 5 Jahre.
Am 12.09.2021 wurde zuletzt der Kreistag des Landkreises Vechta gewählt. 2026 findet die nächste Kreistagswahl statt.
Wahlberechtigte
Zur Wahl der Kreistagsabgeordneten sind Sie berechtigt, wenn Sie am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) besitzen,
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten im Landkreis Vechta Ihren Wohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbarkeit
Wählbar ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens sechs Monaten im Landkreis Vechta seinen Wohnsitz hat und Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU ist. Die Wählbarkeit liegt nur dann vor, soweit die Ausschlussgründe des § 49 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht zutreffen.
Kontakt
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