Landratswahl
Ein weiteres Organ des Landkreises Vechta ist der Hauptverwaltungsbeamte, der die Bezeichnung Landrat führt.
Dauer der Wahlperiode
Die Wahlperiode des Landrats beträgt zurzeit 5 Jahre, parallel zur Wahlperiode des Kreistages.
Herr Tobias Gerdesmeyer ist seit dem 01.11.2021 Landrat des Landkreises Vechta.
Wahlberechtigte
Zur Wahl des Landrats sind Sie berechtigt, wenn Sie am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) besitzen,
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten im Landkreis Vechta Ihren Wohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbarkeit
Wählbar ist, wer am Wahltag mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt ist, Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU ist und die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinnde des GG für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten. Die Wählbarkeit besteht nur dann, wenn die Ausschlussgründe des § 80 Absatz 4 in Verbindung mit 49 Absatz 2 NKomVG nicht zutreffen.
Kontakt
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49377 Vechta
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