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Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage, Wehming, Damme

Bekanntmachung

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

Mit Bescheid vom 17.09.2013 wurde Herrn Hartwig Wehming, Bokern 6, 49401 Damme, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in 49401 Damme, Bokern 6 (Gemarkung Damme, Flur 82, Flurstück 2/4) für das folgende Vorhaben erteilt:

  • Neubau eines Schweinestalles mit Abluftreinigungsanlage, Hygiene- und Technikraum für 1.872 Mastplätze,
  • Nutzungsänderung eines Schweinestalles zum Landwirtschaftlichen Lager und
  • Errichtung von 4 Futtermittelsilos.


Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."

Für die wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß
§ 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 Spalte 1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzuführen.

Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren - (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 23.09.2013 bis 07.10.2013 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 325), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen werden.

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Küther


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