Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz, hier: Tierhaltungsanlage Lüdeke-Dalinghaus, Heinrich, Dalinghausen 9, 49401 Damme
Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage
Mit Bescheid vom 24.03.2015 wurde Herrn Heinrich Lüdeke-Dalinghaus, Dalinghausen 11, 49401 Damme, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in 49401 Damme, Dalinghausen 9 (Gemarkung Damme, Flur 73, Flurstück 27) für das folgende Vorhaben erteilt:
• Neubau eines Legehennenstalles (41.124 Plätze) mit Eierpackstelle und Abluftreinigungsan-lage,
• Nutzungsänderung zweier Ferkel-/Mastschweineställe zu Mastschweineställen,
• Aufstellen von 9 Futtermittelsilos, Einbau einer Sammelgrube und das Anlegen einer befestigen Fläche.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedin-gungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."
Für die wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzuführen.
Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungs-verfahren - (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.
Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 27.04.2015 bis 11.05.2015 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 324), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen werden.
Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Zubrägel
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
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