Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz, hier: Tierhaltungsanlage Sommer, Marc, Vestruper Str. 23, 49456 Bakum
Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage
Mit Bescheid vom 11.11.2014 wurde Herrn Marc Sommer, Vestruper Straße 23, 49456 Bakum, die Genehmigung zur Erweiterung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Bakum-Lüsche, Vestruper Str. 23 (Gemarkung Vestrup; Flur 9; Flurstücke 69/4, 69/5 und 352/34) durch den Neubau eines Schweinestalles mit Abluftreinigungsanlage und vier Futtermittelsilos sowie den Anbau einer weiteren Abluftreinigungsanlage an einem vorhandenen Schweinestall erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Nieder-schrift beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."
Für die wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß
§ 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzuführen. Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 05.01.2015 bis 19.01.2015 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 325/326), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Schrand
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
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