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Satzung des Realverbandes Lohne Bezirkswegegenossenschaft I – Märschendorf über die Aufhebung von Rezeßpflichten am Genossenschaftsweg Nr. 21

Landkreis Vechta                                                             Vechta, den 20.11.2013
Der Landrat

B e k a n n t m a c h u n g


Der Realverband Lohne „Bezirkswegegenossenschaft I - Märschendorf“ hat in seiner Versammlung am 24.09.2013 – TOP 2 die Satzung über die Aufhebung von Rezeßpflichten am Genossenschaftsweg Nr. 21 beschlossen, soweit sie nicht durch den Wechsel der Straßenbaulast auf andere Straßenbaulastträger abgelöst worden sind.

Das hierzu notwendige Genehmigungsverfahren ist durch Hinweis in den Tageszeitungen am 04.10.2013 und Einstellung auf die Internetseite des Landkreises Vechta bekannt gemacht worden.

Einwendungen sind nicht eingegangen. Nach Abschluss der Prüfung ist die Genehmigung der Satzung am 18.11.2013 erfolgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Genehmigung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg  schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden kann. Die Klage ist gegen den Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta zu richten.

Diese Bekanntmachung wird ab dem 20.11.2013 auch unter www.landkreis-vechta.de in der Rubrik News/Bekanntmachungen bereit gestellt. Zusätzliche Informationen sind beim Amt für zentrale Aufgaben des Landkreises Vechta erhältlich.

i. A. Frank kl. Kruthaup

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