Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz; Hier: Errichtung von 6 Windenergieanlagen in Damme

Mit Bescheid vom 09.08.2016 wurde der Fa. Windpark Damme GmbH & Co. KG, z. H. Herrn Geschäftsführer Berthold Klatte, Hüde 2, 49401 Damme die Genehmigung zur Errichtung von 6 Windenergieanlagen des Typs Siemens SWT-3.3-130 als Erweiterung des vorhandenen Windparks auf den Grundstücken in 49401 Damme, (Gemarkung Damme, Flur / Flurstück 45/ 55, 45/59, 47/65/3, 47/33, 47/42, 47/43 und 48/12/1) erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."
Für die Genehmigung war ein Genehmigungsverfahren nach den §§ 4 und 6 ff des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) und der lfd. Nr. 1.6.1. des Anhangs der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsgesetztes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) durchzuführen.
Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren - (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.
Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 22.08.2016 bis 05.09.2016 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 317), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen werden.
Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Espelage
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
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