Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung

Aufgrund § 44 der Geflügelpest - Verordnung wird der mit der Allgemeinverfügung vom
15.12.2016 eingerichtete Sperrbezirk aufgehoben.
<link file:5017 download file>Hier finden Sie die Aufhebung der Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2017
zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel
Die vorherige Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung
über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel finden Sie <link file:5016 download file>hier.
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