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Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage, Frilling, Visbek

Bekanntmachung

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage


Mit Bescheid vom 15.10.2013 wurde Herrn Arnold Frilling, Dorfstraße 25, 49429 Visbek, die Genehmigung zur Errichtung einer Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Visbek-Rechterfeld, Paul-Wesjohann-Straße 700 (Gemarkung Visbek, Flur 29, Flurstück 347/36 und Gemarkung Wildeshausen, Flur 13, Flurstück 16) erteilt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen den Neubau von zwei Hähnchenmastställen mit Abluftreinigungsanlagen.   
   
Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedin-gungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Nieder-schrift beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt wer-den."

Für die Errichtung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzuführen. Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 28.10.2013 bis 11.11.2013 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 325/326), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen wer-den.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Schrand


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