Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage, Varelmann, Vechta
Bekanntmachung
Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage
Mit Bescheid vom 05.02.2014 wurde Herrn Georg Varelmann, Hoher Esch 50, 49377 Vechta, die Genehmigung zur Erweiterung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Vechta-Telbrake, Hoher Esch 50 (Gemarkung Oythe Flur 3, Flurstücke 136/4) durch den Neubau eines Schweinestalles (1.908 Plätze) mit Abluftreinigungsanlage erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Nieder-schrift beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt wer-den."
Für die Errichtung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzuführen. Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 24.02.2014 bis 10.03.2014 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 325/326), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen wer-den.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Schrand
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
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