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Verlegung einer Ortsdurchfahrtsgrenze an der K 335 (Bersenbrücker Straße) in Neuenkirchen-Vörden

Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze an der K 335 in Neuenkirchen-Vörden

Mit Wirkung vom 01.02.2015 wird an der Kreisstraße 335 (Bersenbrücker Straße) in Neuenkirchen gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22.10.2014 (Nds. GVBL Nr. 21/2014 S. 291) die Ortsdurchfahrtsgrenze in Neuenkirchen in km 0,300 nach km 0,430 verlegt und somit im Einvernehmen mit der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden neu festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.


Vechta, 17.01.2015                                                                                   Herbert Winkel

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