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Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz, hier: Tierhaltungsanlage Frilling, Arnold, Einer Straße 18, 49424 Goldenstedt

Bekanntmachung

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage


Herr Arnold Frilling, Einer Str. 18, 49424 Goldenstedt, beantragt die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Goldenstedt-Einen, Einer Str. 18 (Ge-markung Goldenstedt, Flur 4, Flurstücke 35/2 und 35/3).

Der Antrag umfasst im Wesentlichen die teilweise Aufgabe eines Schweinestalles und den Abbruch eines Schweinestalles (mit Wegfall von 207 Plätzen), den Neubau eines Schweinestalles (882 Plätze) mit Abluftreinigungsanlage und zwei Futtermittelsilos sowie den Neubau eines abgedeckten Güllehochbehälters.    

Das Vorhaben soll unmittelbar nach Genehmigungserteilung errichtet und in Betrieb genommen werden. Nach Inbetriebnahme umfasst die Anlage insgesamt 2.218 Schweinemastplätze.    

Die wesentliche Änderung der Anlage bedarf der Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Ver-ordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV).
Das geplante Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die eingereichten Unterlagen liegen für die Dauer von einem Monat, und zwar vom 29.09.2014 bis 28.10.2014, zur Einsichtnahme beim Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 325/326), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 – 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 – 16.30 Uhr, aus.    

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (11.11.2014) schriftlich bei mir als Genehmigungsbehörde geltend zu machen. Mit dem Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonde-ren privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor einer Bekanntgabe an den Antragsteller und den im Verfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden kann, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die Erörterung der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen mit den Einwendern und dem Antragsteller ist am 09.12.2014 um 14.30 Uhr im Besprechungsraum 1 des Kreisamtes in Vechta (2. Obergeschoss, Rotunde, Zimmer 234) vorgesehen. Die Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Sollte nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde ein Erörterungstermin nicht erforderlich sein, wird diese Entscheidung öffentlich bekannt gemacht.    

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Schrand

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