Genehmigungsverfahren der Satzung des Realverbandes Visbek (Varnhorn-Siedenbögen) über die Aufhebung von Rezeßpflichten am Genossenschaftsweg Nr. 37
Der Realverband Visbek „Bezirkswegegenossenschaft II – Varnhorn-Siedenbögen“ hat in seiner Versammlung am 22.07.2014 – TOP 2 die Satzung über die Aufhebung von Rezeßpflichten am Genossenschaftsweg Nr. 37 beschlossen.
Die Satzung, die eine vollständige Aufhebung der Unterhaltungspflichten zur Folge hat, bedarf meiner Genehmigung. Das Genehmigungsverfahren wird hier zum Aktenzeichen 151619 – II – Varnhorn-Siedenbögen – 03/2014 – Nr. 37 geführt.
Eine Genehmigung erfolgt nicht, wenn berechtigte Interessen der Betroffenen oder der Allgemeinheit durch die Aufhebung verletzt werden (§ 38 RealVbG).
Evtl. Betroffene sowie die Allgemeinheit werden hiermit über das Genehmigungsverfahren informiert und aufgefordert, mögliche Bedenken/Einwendungen gegen eine Genehmigung schriftlich unter Beifügung von begründenden Unterlagen bis zum 27.10.2014 beim Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta einzureichen.
Nach Fristablauf eingereichte Eingaben finden keinen Anspruch mehr, im Verfahren berücksichtigt zu werden.
Diese Bekanntmachung wird ab dem 23.09.2014 auch unter www.landkreis-vechta.de in der Rubrik Bürgerservice/Aktuelles/Bekanntmachungen bereit gestellt. Zusätzliche Informationen sind beim Amt für zentrale Aufgaben des Landkreises Vechta erhältlich.
i. A. Frank kl. Kruthaup
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten