Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz, hier: Tierhaltungsanlage Giere, Jürgen, Moorweg 21, 49377 Vechta
Bekanntmachung
Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage
Herr Jürgen Giere, Moorweg 21, 49377 Vechta, beantragt die Genehmigung zur Erweiterung der Tier-haltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Vechta, Moorweg 21, (Gemarkung Vechta, Flur 34; Flurstück 19/8).
Der Antrag umfasst im Wesentlichen
• den Umbau eines Bullenstalles zum Schweinestall,
• die Verlängerung eines Ferkelstalles und eines Schweinestalles,
• den Neubau eines Sauenstalles sowie den Anbau einer Abluftreinigungsanlage für diesen und für zwei angrenzende Sauenställe,
• den Neubau eines Ferkel- und Schweinestalles mit Anbau einer Abluftreinigungsanlage für den Stallneubau und den daneben liegenden Schweinestall.
Das Vorhaben soll unmittelbar nach Genehmigungserteilung errichtet und in Betrieb genommen werden. Nach Inbetriebnahme umfasst die Anlage insgesamt 305 Sauenplätze (einschl. dazuge-hörender Ferkelaufzuchtplätze) und 2.745 Mastschweineplätze, wovon 259 Sauen- und 2.228 Mastschweineplätze an Abluftreinigungsanlagen angeschlossen sind.
Die wesentliche Änderung der Anlage bedarf der Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 Spalte 1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV).
Das geplante Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die eingereichten Unterlagen liegen für die Dauer von einem Monat, und zwar vom 19.05.2014 bis 18.06.2014, zur Einsichtnahme beim Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 325/326), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 – 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 – 16.30 Uhr, aus.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (02.07.2014) schriftlich bei mir als Genehmigungsbehörde geltend zu machen. Mit dem Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonde-ren privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor einer Bekanntgabe an den Antragsteller und den im Verfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden kann, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Erörterung der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen mit den Einwendern und dem Antragsteller ist am 29.07.2014 um 14.30 Uhr im Besprechungsraum 1 des Kreisamtes in Vechta (2. Obergeschoss, Rotunde, Zimmer 234) vorgesehen. Die Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Sollte nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde ein Erörterungstermin nicht erforderlich sein, wird diese Entscheidung öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.
Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Schrand
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten