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1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Vechta für das Haushaltsjahr 2016

1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Vechta für das Haushaltsjahr 2016

Landkreis Vechta                                                                                                                             Vechta, 20.07.2016

Der Landrat

 

1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Vechta
 
für das Haushaltsjahr 2016

 

Aufgrund des § 115 NKomVG hat der Kreistag in der heutigen Sitzung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt-beträge

 

erhöht

um

 

Vermindert
 
um

 

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf

 

–Euro-

-Euro-

-Euro-

-Euro-

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

206.988.320     

 

0

 

0

 

206.988.320     

 

ordentliche Aufwendungen

209.663.051

 

0

 

0

 

209.663.051

 

außerordentliche Erträge

0

 

0

 

0

 

0

 

außerordentliche Aufwendungen

0

 

0

 

0

 

0

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

194.480.942

 

0

 

0

 

194.480.942

 

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

199.351.781

 

0

 

0

 

199.351.781

 

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

3.748.310

 

0

 

0

 

3.748.310

 

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

17.938.300

 

0

 

0

 

17.938.300

 

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.000.000

 

0

 

0

 

2.000.000

 

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.259.400

 

0

 

0

 

1.259.400

 

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

200.229.252

 

0

 

0

 

200.229.252

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

218.549.481

 

0

 

0

 

218.549.481

 

 

Der Haushaltsplan des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer See für das Haushaltsjahr 2016 wird nicht geändert.

 

 

 

§ 2

 

Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird nicht geändert.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 17.187.000 Euro um 35.000.000 Euro erhöht und damit auf 52.187.000 Euro neu festgesetzt.

Im Haushaltsplan des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer See werden Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

 

§ 5

 

Der Hebesatz der Kreisumlage wird nicht geändert.

 

 

49377 Vechta, 16.06.2016                                                                                                                            Winkel

                                                                                                                                                                            Landrat

 

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

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