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Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz, hier: Tierhaltungsanlage Gastrup Ferkel GbR, Gastruper Str. 2, 49424 Goldenstedt

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

Die Gastrup Ferkel GbR, Barnstorfer Str. 30, 49424 Goldenstedt, beantragt die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Goldenstedt, Gastruper Straße 2 (Gemarkung Goldenstedt, Flur 14, Flurstück 18).

Der Antrag umfasst im Wesentlichen die Änderung der Inneneinrichtung (100 zusätzliche Plätze) in einem vorhandenen Sauenstall mit Abluftreinigungsanlage.   

Das Vorhaben soll unmittelbar nach Genehmigungserteilung errichtet und in Betrieb genommen werden. Nach Inbetriebnahme umfasst die Anlage insgesamt 840 Sauen-, 4 Eber- und 56 Zuchtläuferplätze.   

Die wesentliche Änderung der Anlage bedarf der Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV).
Das geplante Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die eingereichten Unterlagen liegen für die Dauer von einem Monat, und zwar vom 23.02.2015 bis 23.03.2015, zur Einsichtnahme beim Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 325/326), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 – 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 – 16.30 Uhr, aus.   

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (07.04.2015) schriftlich bei mir als Genehmigungsbehörde geltend zu machen. Mit dem Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor einer Bekanntgabe an den Antragsteller und den im Verfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden kann, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die Erörterung der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen mit den Einwendern und dem Antragsteller ist am 07.05.2015 um 14.30 Uhr im Besprechungsraum 1 des Kreisamtes in Vechta (2. Obergeschoss, Rotunde, Zimmer 234) vorgesehen. Die Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Sollte nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde ein Erörterungstermin nicht erforderlich sein, wird diese Entscheidung öffentlich bekannt gemacht.   

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Schrand

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