Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz, hier: Tierhaltungsanlage Jürgen Giere, Moorweg 21, 49377 Vechta
Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage
Mit Bescheid vom 06.02.2015 wurde Herrn Jürgen Giere, Moorweg 21, 49377 Vechta, die Ge-nehmigung zur Erweiterung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Vechta, Moorweg 21 (Gemarkung Vechta, Flur 34, Flurstück 19/8) durch das folgende Vorhaben erteilt:
- Umbau eines Bullenstalles zum Schweinestall, ,
- Verlängerung eines Ferkelstalles und eines Schweinestalles,
- Neubau eines Sauenstalles sowie den Anbau einer Abluftreinigungsanlage für diesen und für zwei angrenzende Sauenställe,
- Neubau eines Ferkel- und Schweinestalles mit Anbau einer Abluftreinigungsanlage für den Stallneubau und den daneben liegenden Schweinestall.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Nieder-schrift beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt wer-den."
Für die wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß
§ 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzuführen. Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 23.02.2015 bis 09.03.2015 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 325/326), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen wer-den.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Schrand
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
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