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Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz, hier: Tierhaltungsanlage Clemens-August Berding, Carumer Straße 9, 49413 Dinklage

Bekanntmachung

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

Mit Bescheid vom 03.04.2014 wurde Herrn Clemens-August Berding, Carumer Straße 9, 49413 Dinklage, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in 49413 Dinklage, Carumer Straße 9 (Gemarkung Dinklage, Flur 14, Flurstücke 66/5, 100/1, 103 und 306/101) für das folgende Vorhaben erteilt:

•    Neubau eines Schweinestalles mit Abluftreinigungsanlage für 2.093 Mastplätze,
•    Erweiterung einer Abluftreinigungsanlage am vorhandenen Mastschweinestall mit 668 Plätzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."

Für die wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß
§ 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzuführen.

Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren - (9. BImSchV) in Verbindung mit § 9 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 23.06.2014 bis 07.07.2014 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 325), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen werden.

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Küther

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