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Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz, hier: Tierhaltungsanlage Wehming, Jan-Bernd, Dammer Str. 1, 49401 Damme

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

Mit Bescheid vom 15.01.2015 wurde Herrn Jan-Bernd Wehming, Dammer Str. 1, 49401 Damme , die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in 49401 Damme, Dammer Str. 1 (Gemarkung Damme, Flur 95, Flurstück 22/1) für das folgende Vorhaben erteilt:

•    Neubau eines Mastschweinestalles für 540 Mastplätze,
•    Änderung der Inneneinrichtung in einem vorhandenen Schweinestall,
•    Errichtung einer Abluftreinigungsanlage und eines Güllehochbehälters.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedin-gungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."

Für die wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzuführen.

Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungs-verfahren - (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 09.02.2015 bis 23.02.2015 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 324), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen werden.

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Zubrägel

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