Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage, Grote, Neuenkirchen-Vörden
Bekanntmachung
Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage
Herr Franz Grote, Holdorfer Str. 26, 49434 Neuenkirchen-Vörden, beantragt die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in 49434 Neuenkirchen-Vörden, Holdorfer Str. 29 (Gemarkung Neuenkirchen, Flur 7, Flurstück 312/58).
Der Antrag umfasst im Wesentlichen den Neubau eines Mastschweinestalles (240 Plätze), die Änderung der Inneneinrichtung in zwei vorhandenen Schweineställen mit Einbau zusätzlicher Güllelagerstätten und die Nutzungsänderung eines Rinderstalles zum Pferdestall.
Das Vorhaben soll unmittelbar nach Genehmigungserteilung errichtet und in Betrieb genommen werden. Nach Inbetriebnahme des Vorhabens umfasst die Anlage insgesamt 960 Mastschwei-neplätze, 23.235 Masthähnchenplätze und 8 Pferdeplätze.
Die wesentliche Änderung dieser Anlage bedarf der Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 Spalte 1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV).
Das geplante Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die eingereichten Unterlagen liegen für die Dauer von einem Monat, und zwar vom 16.12.2013 bis 15.01.2014, zur Einsichtnahme bei dem Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 324), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 – 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 – 16.30 Uhr aus.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (29.01.2014) schriftlich bei mir als Genehmigungsbehörde geltend zu machen. Mit dem Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor einer Bekanntgabe an den Antragsteller und den im Verfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden kann, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Erörterung der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen mit den Einwendern und dem Antragsteller ist am 04.03.2014 um 10.30 Uhr im Besprechungsraum 2 des Kreisamtes in Vechta (2. Obergeschoss, Rotunde, Zimmer 232) vorgesehen. Die Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Sollte nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde ein Erörterungstermin nicht erforderlich sein, wird diese Entscheidung öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.
Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Zubrägel
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten