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Formblatt zu den Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge

Formblatt zu den Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge

Asylbewerber haben nun die Chance, Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Organisationen bekommen. Organisationen, die eine Arbeitsgelegenheit anbieten, zahlen eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro pro Stunde an den Asylbewerber aus, die vom Landkreis erstattet wird.Bei allen Tätigkeiten gilt jedoch das „Substitutionsverbot“. Dass bedeutet, dass mit den Arbeitsgelegenheiten keine reguläre Arbeitsverhältnisse ersetzt werden dürfen. Wer eine Arbeitsgelegenheit zur Verfügung stellen möchten, kann die Tätigkeit unbürokratisch bei der Kreisverwaltung anmelden. Das Formblatt finden Sie hier.

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