/user_upload/Kopfbild-v.jpg

Bekanntmachung über den Ausbau der Kreisstraße 260 von Höne nach Carum

Bekanntmachung über den Ausbau der Kreisstraße 260 von Höne nach Carum

Landkreis Vechta
Der Landrat

Bekanntmachung

Der Landkreis Vechta, Sachgebiet 2 - Verkehrsflächen, Ravensberger Straße 20 in 49377 Vechta beabsichtigt, die Kreisstraße 260 von Höne nach Carum auszubauen und einseitig mit einem Radweg zu versehen. Der Auftrag zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens wurde durch Beschluss des Kreistages vom 15.10.2015 erteilt.

Gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) hat mich der Träger des Vorhabens ersucht zu prüfen und zu entscheiden, ob das o.g. Vorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.

Nach Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3c UVPG habe ich festgestellt, dass eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a UVPG bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Vechta, 07.01.2017 
Im Auftrage: Stuntebeck

 

zurück zur Übersicht


 
Facebook Instagram