Entnahme von Grundwasser nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts der Firma Geflügelschlachterei Steinfeld GmbH & Co.KG

Entnahme von Grundwasser nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 320 des Gesetzes vom 31.08.2015 (BGBl I S. 1474) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BVBl. I S. 2490)
Die Fa. Geflügelschlachterei Steinfeld GmbH & Co.KG, Honkomper Weg 9 in 49439 Steinfeld hat bei mir eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Erhöhung der Entnahme auf insgesamt 140.000 m³ Grundwasser pro Jahr für den v. g. Betriebsstandort in Steinfeld beantragt.
Nach Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3c UVPG habe ich festgestellt, dass eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a UVPG bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Vechta, 22.06.2016 Im Auftrage: Stuntebeck
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