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Abfallbilanz 2015

Abfallbilanz 2015

Gemäß § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Abfallgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.2003 (Nds. GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. S. 254) ist der Landkreis Vechta verpflichtet, eine Bilanz über die von ihm entsorgten Abfälle sowie über deren Verwertung oder Beseitigung zu erstellen (Abfallbilanz). Nach § 4 Abs. 2 NAbfG ist die Bilanz öffentlich bekannt zu machen sowie der obersten Abfallbehörde und der Landesstatistikbehörde mitzuteilen.

Die Abfallbilanz 2015 steht <link file:4451 _blank download file>hier zum Herunterladen bereit.

 

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