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Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Errichtung und Betrieb von 7 Windenergieanlagen des Typ GE 3.2-130 im Windpark „Windpark im Bernhorn“

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Errichtung und Betrieb von 7 Windenergieanlagen des Typ GE 3.2-130 im Windpark „Windpark im Bernhorn“

Bekanntmachung

Mit Bescheid vom 21.12.2016 wurde der Landwind Projekt GmbH & Co.KG, z. H. Herrn Alexander Heidebroek, Watenstedter Straße 11, 38384 Gevensleben, die Genehmigung zur Errichtung von 7 Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 mit einer Nennleistung von 3.200 kW im Windpark  „Windpark im Bernhorn“ auf den Grundstücken in 49434 Neuenkirchen-Vörden, Gemarkung Vörden, Flur 7, Flurstücke 177/1, 216/1 und 204; Flur 9, Flurstücke 46/1, 167/45, 84/1 und 87/1; Flur 10, Flurstücke 5/1 und 63/1, erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:

"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."

Für die Errichtung und für den Betrieb der 7 Windenergieanlagen war ein Genehmigungsverfahren gemäß der §§ 4 und 6 ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs Nr. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren - (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können in der Zeit vom 27.12.2016 bis 11.01.2017 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 309), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen werden.

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Espelage

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