Bekanntmachung: Biotopkartierung im Landkreis Vechta / Betreten von Grundstücken
Biotopkartierung im Landkreis Vechta
Betreten von Grundstücken
In der Zeit vom 01.09.2017 bis 31.12.2018 werden Beauftragte des Landkreises Vechta – Amt für Umwelt, Hoch- und Tiefbau – gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 24 des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum BNatSchG (NAGBNatSchG), geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 22 NAGBNatSchG sowie weitere, aus Sicht von Natur und Landschaft wertvolle Biotope im Landkreis Vechta erfassen.
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die betreffenden Grundstücke betreten werden.
Die Untersuchungen dienen u.a. der Kartierung bzw. Dokumentation der Biotope, um Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte, auf deren Grundstücke ein gesetzlich geschütztes Biotop vorkommt, hiervon zu unterrichten. Weiterhin dient die Kartierung der Aktualisierung des Biotopkatasters der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta. Gemäß § 65 BNatSchG i.V.m. § 39 NAGBNatSchG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte eine Duldungspflicht gegenüber der Wahrnehmung von Aufgaben durch die zuständigen Behörden.
Die Erfasser verfügen über die notwendigen Spezialkenntnisse und werden bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen. Die beauftragten Personen führen eine Auftragsbescheinigung sowie eine Erlaubnis zum Betreten und Befahren von Naturschutzflächen mit sich.
Landkreis Vechta
Untere Naturschutzbehörde
Im Auftrage
von Döllen
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten