Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), hier: Tierhaltungsanlage Ludwig Hölscher, Astruper Str. 57, 49429 Visbek
Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage
Mit Bescheid vom 12.04.2019 wurde Herrn Ludwig Hölscher, Astruper Str. 57, 49429 Visbek, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Visbek, Astruper Str. 57 (Gemarkung Visbek, Flur 38, Flurstück 27) für das folgende Vorhaben erteilt: Umbau vorhandener Sauen- und Ferkelställe zu Mastschweineställen einschl. Anbau einer Abluft-reinigungsanlage und die Errichtung eines abgedeckten Güllehochbehälters.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedin-gungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."
Für die wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzuführen.
Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch gegen-über Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt
Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 29.04.2019 bis 13.05.2019 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 326), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen werden.
Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Schrand
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
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