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Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz, hier: Errichtung und Betrieb von 8 Windenergieanlagen des Typs Vestas V 126 in der Gemeinde Bakum, Gemarkung Vestrup.

Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz, hier: Errichtung und Betrieb von 8 Windenergieanlagen des Typs Vestas V 126 in der Gemeinde Bakum, Gemarkung Vestrup.

Bekanntmachung

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);

Errichtung und Betrieb von 8 Windenergieanlagen des Typs Vestas V 126 in der Gemeinde Bakum, Gemarkung Vestrup

Mit Bescheid vom 30.12.2016 wurde der EWE Erneuerbare Energien GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Jörg Buddenberg und Alwin Schlörmann, Cloppenburger Str. 363, 26133 Oldenburg, die Genehmigung zur Errichtung und für den Betrieb von 8 Windenergieanlagen des Typ Vestas V 126 mit einer Nennleistung von 3.450 kW auf den Grundstücken in der Gemeinde Bakum, Gemarkung Vestrup, Flur 8: Flurstücke 177, 180, 127/1, 143/4; Flur 3: Flurstücke 220/1, 233/5, 253, 257 erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:

"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."

Für die Errichtung und für den Betrieb der 8 Windenergieanlagen war ein Genehmigungsverfahren gemäß der § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs Nr. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren - (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 02.01.2017 bis 17.01.2017 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 309), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen werden.

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Espelage

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